Eichämter und Eichstellen in der Schweiz
Die Eichung sowie die periodische Nacheichung von Messmitteln sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden von den kantonalen Eichämtern sowie von den ermächtigten oder internen Eichstellen durchgeführt. Die Verwenderin trägt die Verantwortung dafür, dass die verwendeten Messmittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ihre Messbeständigkeit sichergestellt ist.
Zuständiges Eichamt finden
Sie suchen das für Sie zuständige Eichamt in Ihrem Kanton oder im Fürstentum Liechtenstein?
Nutzen Sie die Eichamtsuche des Verbands Schweizerischer Eichmeister (VSE).
Verzeichnis
Eine Übersicht über die Eichämter und die Eichstellen sowie weitere relevante Stellen und die Kontaktpersonen im METAS finden Sie im aktuellen Verzeichnis als PDF: