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Nanopartikelmessgeräte

Messmittel, die für die amtliche Messung von Nanopartikeln aus Verbrennungsmotoren eingesetzt werden, müssen mindestens jährlich vom METAS geeicht werden. Voraussetzung für eine Eichung ist die jährliche Wartung beim Hersteller respektive Vertrieb.

Weshalb werden Nanopartikel gemessen?

Beim Verbrennen von Diesel entstehen Russpartikel, die sich negativ auf das Klima, die Umwelt sowie unsere Gesundheit auswirken. Durch die stetige Verbesserung der Motoren sind diese Partikel immer kleiner geworden. Ultrafeine Russpartikel können bis tief in die Lunge eindringen und in die Blutbahn gelangen.

Um die Partikelemissionen zu reduzieren, werden moderne Dieselmotoren mit Partikelfiltern ausgestattet. Defekte Partikelfilter können jedoch zu deutlich erhöhten Emissionen führen.

Deshalb werden bei bestimmten dieselbetriebenen Fahrzeugen und Maschinen die Anzahl der ausgestossenen Partikeln gemessen. Dafür kommen Nanopartikelmessgeräte zum Einsatz. Sie ermöglichen es, zu hohe Partikelemissionen zuverlässig zu erkennen.

Gesetzliche Anforderungen an Nanopartikelmessgeräte

Da Nanopartikelmessgeräte für amtliche Messungen eingesetzt werden, müssen sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Geräte benötigen eine Zulassung und müssen mindestens jährlich geeicht werden.

Das METAS ist für die Eichung der Nanopartikelmessgeräte zuständig.

Eichung beim METAS

Voraussetzungen für die Eichung

Bevor Sie das zu eichende Gerät beim METAS einreichen, muss

  • es gemäss der Verordnung des EJPD über Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren gewartet sein
  • die Eichung via Anmeldeformular angemeldet werden

Anmeldung Eichung Nanopartikelmessgerät

Nutzen Sie dieses Formular, um einen Termin für die Eichung von Nanopartikelmessgeräten mit uns zu vereinbaren.

Kontakt

Eichstelle Nanopartikelmessgeräte
Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
3003 Bern-Wabern