Nationale Zulassung für Messmittel in der Schweiz
Die nationale Zulassung gestützt auf Artikel 16 der Messmittelverordnung (SR 941.210; MessMV) bestätigt die Einhaltung verbindlicher Anforderungen an Messmittel und ermöglicht so das gesetzeskonforme Inverkehrbringen Ihres Messmittels. Der Antrag für eine nationale Zulassung wird in der Regel durch den Hersteller oder den schweizerischen Distributor gestellt.
Unser Angebot
- Bauartprüfung der erforderlichen Bauartmuster inkl. Erteilung einer nationalen Zulassung
- Ersteichung von einzelnen Messmitteln inkl. Anbringung der Eichmarke und allfällige Ausstellung des Eichzertifikats
Für wen wir arbeiten
- Hersteller von gesetzlich geregelten Messmitteln
- Importeure und Inverkehrbringer von gesetzlich geregelten Messmitteln
FAQ
Nationale Zulassung nach Fachgebiet
Wählen Sie eine der untenstehenden Kacheln, um mehr über nationale Zulassungen im jeweiligen Fachgebiet zu erfahren und direkt mit dem zuständigen Labor in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen

Inverkehrbringen von Messmitteln
Das Inverkehrbringen gesetzlich geregelter Messmittel erfolgt über ein Konformitätsbewertungsverfahren oder eine nationale Zulassung und Ersteichung. Die anwendbaren Verfahren sind in den messmittelspezifischen Verordnungen des EJPD festgelegt.
Gesetzlich geregelte Messmittel
Gesetzlich geregelte Messmittel unterliegen strengen Anforderungen zur Sicherstellung zuverlässiger Ergebnisse. Hier erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlich geregelten Messmittel und deren rechtliche Grundlagen.
