Dringliche Kredite: Bundesrat lehnt Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ab
Bern, 21.10.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 24.400 «Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates verabschiedet. Nach Ansicht des Bundesrates könnte die vorgeschlagene Regelung die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen erheblich einschränken und zu finanziellen und rechtlichen Risiken für den Bund führen. Er beantragt daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) will, dass eine nachträgliche Nichtgenehmigung dringlicher Kredite durch die Bundesversammlung in jedem Fall rechtlich wirksam ist. In diesem Fall müsste der Bundesrat bereits getätigte Ausgaben zurückfordern und eingegangene Verpflichtungen des Bundes rückabwickeln – unabhängig von den konkreten Umständen und Rechtsfolgen.
Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag aus mehreren Gründen ab. Eine Notlage kann ein schnelles und entschlossenes Handeln des Bundesrates erfordern. Auch ein rasches finanzielles Eingreifen des Bundes kann unerlässlich sein. Er muss dabei gewichtige öffentliche Interessen der Eidgenossenschaft wahren, beispielsweise die öffentliche Sicherheit und Gesundheit schützen, das Funktionieren der Gesamtwirtschaft aufrechterhalten oder die zivile Landesversorgung sicherstellen. Um auch unter Zeitdruck eine Notlage wirksam entschärfen zu können, müssen sich Vertragspartner darauf verlassen können, dass der Bund getroffene vertragliche und finanzielle Abmachungen einhält.
Dringlichkeitsverfahren hat sich bewährt
Für Ausgaben, die keinen Aufschub dulden, sieht das Finanzhaushaltgesetz heute deshalb ein Dringlichkeitsverfahren vor. Eine dringliche finanzielle Verpflichtung des Bundes bedarf demnach der vorgängigen Zustimmung der Finanzdelegation der Bundesversammlung. Liegt diese vor, kann der Bundesrat den Kredit sofort einsetzen. Anschliessend unterbreitet er den dringlichen Kredit der Bundesversammlung zur nachträglichen Genehmigung. Eine nachträgliche Nichtgenehmigung durch die Bundesversammlung entfaltet heute jedoch keine rechtliche Wirkung auf jene Verpflichtungen des Bundes, die er aufgrund der Dringlichkeit bereits eingehen musste. Die parlamentarische Initiative möchte dieses seit Jahren bewährte Dringlichkeitsverfahren abändern.
Handlungsfähigkeit des Bundesrates wird eingeschränkt
Mit dem Vorschlag der SPK-N könnten bewährte Instrumente zur Bewältigung von Krisen, insbesondere Bürgschaften und Garantien des Bundes, nicht mehr gleichermassen eingesetzt werden: Stünden sie unter einem mehrwöchigen parlamentarischen Genehmigungsvorbehalt, wären sie für die rasche Lösungsfindung faktisch wertlos. Müsste der Bund kurzfristig international stark nachgefragte Güter wie Medikamente oder Schutzmaterial beschaffen, könnte eine spätere Nichtgenehmigung des Kredits zudem Schadenersatzforderungen zur Folge haben.
Wie wichtig ein rasches und verbindliches Dringlichkeitsverfahren sein kann, zeigte sich beispielsweise während der Covid-19-Krise: Die Finanzdelegation stimmte dem Verpflichtungskredit für die Solidarbürgschaften innert drei Tagen zu, sodass die ersten Überbrückungskredite bereits zehn Tage nach Beginn des Lockdowns ausbezahlt werden konnten. Mit dem Vorschlag der SPK-N hätte dies mehrere Wochen gedauert.
Auch bei der Bewältigung der Credit-Suisse-Krise war ein rasches und vorbehaltsloses Handeln des Bundesrates entscheidend. Ohne staatliches Eingreifen hätte ein ungeordneter Ausfall der systemrelevanten Credit Suisse die Stabilität des schweizerischen und internationalen Finanzsystems wesentlich beeinträchtigt und erhebliche volkswirtschaftliche
Beilagen
Parlamentarische Initiative. Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung