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Regulierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der Schweiz

Die Vorschriften für Ladestationen von Elektrofahrzeugen in der Schweiz werden derzeit im Zuge neuer europäischer Vorgaben überprüft. Das METAS informiert über den aktuellen Stand der Revision der metrologischen Vorschriften für Ladestationen von Elektrofahrzeugen.

Ladestation für Elektrofahrzeuge

Aktueller Stand der EMmV-Revision

Im Jahr 2023 führte das METAS eine Konsultation der interessierten Kreise zur Revision der Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV, SR 941.251) durch. Ziel dieser Revision ist es, klare und einheitliche Vorschriften für Ladestationen im gesetzlichen Messwesen zu schaffen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf dieser Website unter «Konsultation zur Revision der EMmV» weiterhin öffentlich zugänglich.

Die Revision wurde bis zu einer Änderung der Messgeräterichtlinie (2014/32/EU, MID) sistiert. Diese wurde inzwischen beschlossen und im März 2026 im Amtsblatt der EU publiziert (Richtlinie (EU) 2026/706).

Aktuell analysiert das METAS die Auswirkungen auf das schweizerische Metrologierecht und informiert laufend über das Ergebnis der Analyse und das weitere Vorgehen.

Elektromobilität und Regulierung in der Schweiz und der EU

Der Markt für Elektrofahrzeuge in Europa wächst stark, wodurch auch die Bedeutung einer einheitlichen und verlässlichen Messung an Ladestationen zunimmt. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Verbreitung der Elektromobilität.

In vielen europäischen Ländern, ebenso in der Schweiz, sind Elektrizitätszähler, die Kunden und Kundinnen an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwenden, nicht den Prüfungen und dem Nachweis zur Messbeständigkeit unterstellt.

Das Metrologierecht ist – sowohl in der EU als auch in der Schweiz – national geregelt. Für bestimmte Messmittel sind die Vorschriften für das Inverkehrbringen in der Messmittelrichtlinie (Measuring Instruments Directive, MID) harmonisiert. Nicht harmonisierte Regelungen können im internationalen Kontext zu Handelshemmnissen und Mehraufwand für Hersteller und Betreiber von Ladesäulen führen.

Ziel der Regulierung von Ladestationen

Ziel ist es, Handelshemmnisse durch nicht harmonisierte Regelungen zu vermeiden, Synergien besser zu nutzen und eine hohe Messqualität für den Verbraucherschutz und den fairen Handel sicherzustellen. Hierfür wurde das EURAMET-TC-EM-Projekt «LegalEVcharge» ins Leben gerufen.

LegalEVcharge hat seine Arbeiten inzwischen abgeschlossen.

Schwerpunktthemen waren:

  • Erarbeitung einer Behelfsnorm für Gleichstrom-Wirkenergiezähler (Inzwischen hat CENELEC die EN 50470-4 veröffentlicht, die zu grossen Teilen der Behelfsnorm entspricht und diese ersetzt.)
  • Erarbeitung einer Norm für Zähler zur Verwendung in Ladesäulen
  • Erfahrungsaustausch zu Ausrüstung und Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit
  • Erfahrungsaustausch zu Nachschau, Übergangsbestimmungen, sowie zur Abgrenzung,
  • Fragestellungen ausserhalb des gesetzlichen Messwesens

Am Projekt beteiligt waren nationale Metrologieinstitute sowie Aufsichtsbehörden.

Weitere Informationen

Kontakt

Electric vehicle charging stations (evcs)
Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
3003 Bern-Wabern