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Audiometrie

Die Audiometrie ist ein zentrales Verfahren für die zuverlässige Untersuchung des Hörvermögens. Das METAS stellt sicher, dass Audiometer und Räumlichkeiten für die Hörprüfung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vergleichbarkeit und Vertrauenswürdigkeit audiometrischer Untersuchungen in der Schweiz.

Audiometrie im Alltag

Mithilfe der Audiometrie wird das Hörvermögen überprüft und Hörprobleme frühzeitig erkannt. Dies beispielsweise im Rahmen der klinischen Audiologie und von Vorsorgeuntersuchungen in der Arbeits- und Schulmedizin sowie bei der Anpassung von Hörgeräten.

Damit die Ergebnisse zuverlässig sind, müssen Audiometer und Räumlichkeiten für die Hörprüfung, die zur Messung des Hörvermögens eingesetzt werden, den gesetzlichen Anforderungen für audiometrische Messmittel entsprechen, zugelassen sein und periodisch geeicht werden. Das METAS ist die zuständige schweizerische Zulassungs- und Eichstelle für Audiometer und Räumlichkeiten für die Hörprüfung.

Typische Anwendungen der Audiometrie

Die Audiometrie kommt in verschiedenen Bereichen zum Einsatz:

  • Höruntersuchungen bei Kindern (Pädakustische Untersuchungen)
  • Klinische Audiologie
  • Vorsorgeuntersuchung in Arbeits- und Schulmedizin
  • Anpassung von Hörgeräten

Unsere Dienstleistungen im Fachgebiet Audiometrie

Eichungen

Am METAS eichen wir:

  • Audiometer
  • Räumlichkeiten für die Hörprüfung

Bitte lesen Sie die Hinweise zur Eichung von Audiometern und von Räumlichkeiten zur Hörprüfung vor der Kontrolle durch die Servicestelle aufmerksam durch.

Hinweise zur Eichung von Audiometern

Während der Eichung werden wir alle verfügbaren, eichrelevanten Signale gemäss Audiometrieverordnung (SR 941.216) prüfen. Sollten Sie auf gewisse Signale verzichten wollen, weisen Sie die Technikerin oder den Techniker Ihrer Servicestelle während der Kontrolle Ihres Audiometers darauf hin.

Folgende Massnahmen sind möglich:

  • Nicht benötigte Signale werden in der Software dauerhaft deaktiviert.
  • Signale, die nicht deaktiviert werden können, werden auf den Minimalwert des Pegels justiert und somit offensichtlich unbrauchbar gemacht.

Die Technikerinnen und Techniker des METAS sind nicht ermächtigt, allfällige Justierungen oder Reparaturen vorzunehmen.

Hinweise zur Eichung von Räumlichkeiten zur Hörprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Raumakustik auch von sehr kleinen baulichen Veränderungen erheblich beeinflusst werden kann. Stellen Sie daher sicher, dass der Raum endgültig eingerichtet ist, bevor die Justierung des Audiometers durch die Technikerin oder den Techniker Ihrer Servicestelle durchgeführt wird.

Vermeiden Sie:

  • Bewegliche Reflexionsflächen (schwenkbare Monitore, Reklamesteller etc.)
  • Nachträgliches Anbringen von Bildern oder Zertifikaten
  • Generelle Veränderungen des Mobiliars (Ändern der Bestuhlung, Pflanzen, Teppich, Vorhänge etc.)

Achten Sie auf Störgeräusche wie:

  • Lautsprecherbrummen
  • Lüftergeräusche des Computers
  • Lüftungsgeräusche

Bauartprüfungen und Zulassungen

Wir führen Bauartprüfungen und nationale Zulassungen von Audiometern auf Basis der Audiometrieverordnung (SR 941.216) durch.

Die von Ihnen gewünschte Dienstleistung ist nicht auf der Website aufgeführt? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam eine individuelle Lösung für Ihr Problem finden können.

Messmethoden und Technologien

  • Schallpegelmessungen im reflexionsarmen und halbreflektierenden Raum
  • Schallpegelmessungen mit definierten akustischen Kopplern und Simulatoren nach IEC 60318-1, IEC 60318-3, IEC 60318-5
  • Messungen mit definierten mechanischen Simulatoren für Kopf und Gehör nach IEC 60318-6

Qualität und Expertise

Unsere Mitarbeitenden decken das fachliche Spektrum von der Hörakustik über Raumakustik bis hin zur Elektrotechnik und Softwareentwicklung ab. Wir verfügen über unabhängige mobile Messplätze, die auf das Internationale Einheitensystem (SI) rückführbar sind.
Wir unterstützen Verbände und Fachgesellschaften bei der Erarbeitung ihrer Qualitätsrichtlinien.

Mehr Informationen zur Qualität unserer Dienstleistungen finden Sie auf der Seite «Integriertes Managementsystem».

Anfrage und Kontakt

Audiometrie
Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
3003 Bern-Wabern

T +41 58 387 01 11
audiometer@metas.ch

Terminanmeldung für die Eichung von Audiometern und Räumlichkeiten für die Hörprüfung

Weitere Informationen

Eichung

Unsere Eichungen stellen sicher, dass eichpflichtige Messmittel gesetzeskonform, zuverlässig und korrekt messen. Sie gewährleisten Rechtssicherheit und genaue Messergebnisse bei der Anwendung im geschäftlichen und amtlichen Verkehr in der Schweiz.

Nationale Zulassung für Messmittel in der Schweiz

Die nationale Zulassung gestützt auf Artikel 16 der Messmittelverordnung (SR 941.210; MessMV) bestätigt die Einhaltung verbindlicher Anforderungen an Messmittel und ermöglicht so das gesetzeskonforme Inverkehrbringen Ihres Messmittels. Der Antrag für eine nationale Zulassung wird in der Regel durch den Hersteller oder den schweizerischen Distributor gestellt.