Eichung
Unsere Eichungen stellen sicher, dass eichpflichtige Messmittel gesetzeskonform, zuverlässig und korrekt messen. Sie gewährleisten Rechtssicherheit und genaue Messergebnisse bei der Anwendung im geschäftlichen und amtlichen Verkehr in der Schweiz.
Unser Angebot
- Schweizerische Zulassung gesetzlich geregelter Messmittel
- Konformitätsbewertung von Messmitteln im harmonisierten Bereich
- Ersteichung im Rahmen der Inverkehrbringung eines Messmittels, das im Zuständigkeitsbereich des METAS liegt
- Periodische Nacheichung zum Erhalt der Messbeständigkeit über die gesamte Einsatzdauer
- Bestätigung der bestandenen Eichung durch Anbringung der Eichmarke (und Ausstellung des Eichzertifikats)
Für wen wir arbeiten
- Blaulicht- und Vollzugsorganisationen sowie Behörden (z. B. Polizei, Strassenverkehrsämter, kantonale Umweltämter)
- Industrie, Hersteller und Handelsunternehmen (inkl. Verkauf und Abrechnung von Waren nach Volumen oder Länge)
- Energieversorgungsunternehmen (z. B. Gasversorger, Elektrizitätsversorger, thermische Energieversorger)
- Verkehrs- und Transportunternehmen (z. B. Verkehrsbetriebe, Taxiunternehmen, Luftfahrt)
- Gesundheitswesen und medizinische Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Hörgeräteakustiker/-innen)
- Mess- und Prüfinstitutionen (z. B. Messstellen und Messlabore für ionisierende Strahlung, Akustiker, Feuerungskontrolleur/-innen)
FAQ
Eichungen nach Fachgebiet
Wählen Sie eine der untenstehenden Kacheln, um mehr über Eichungen im jeweiligen Fachgebiet zu erfahren und direkt mit dem zuständigen Labor in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen

Inverkehrbringen von Messmitteln
Das Inverkehrbringen gesetzlich geregelter Messmittel erfolgt über ein Konformitätsbewertungsverfahren oder eine nationale Zulassung und Ersteichung. Die anwendbaren Verfahren sind in den messmittelspezifischen Verordnungen des EJPD festgelegt.
Kontrolle von Messmitteln
Das METAS und die kantonalen Vollzugsbehörden sind für die Kontrolle der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eingesetzten, gesetzlich geregelten Messmittel zuständig. Dabei soll sichergestellt werden, dass Messmittel die nötige Messsicherheit und Qualität aufweisen sowie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Gesetzlich geregelte Messmittel
Gesetzlich geregelte Messmittel unterliegen strengen Anforderungen zur Sicherstellung zuverlässiger Ergebnisse. Hier erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlich geregelten Messmittel und deren rechtliche Grundlagen.

