Gesetzlich geregelte Messmittel
Gesetzlich geregelte Messmittel unterliegen strengen Anforderungen zur Sicherstellung zuverlässiger Ergebnisse. Hier erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlich geregelten Messmittel und deren rechtliche Grundlagen.
Messmittel sind in der Schweiz dann gesetzlich geregelt, wenn
- die Messmittel in den Bereichen Handel und Geschäftsverkehr, Gesundheit von Mensch und Tier, Schutz der Umwelt, öffentliche Sicherheit oder amtliche Feststellung von Sachverhalten eingesetzt werden, und
- das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Messmittel in einer Verordnung geregelt hat
Messmittelspezifische Verordnungen
Die messmittelspezifischen Verordnungen des EJPD regeln die Anforderungen an das spezifische Messmittel, die Verfahren für das Inverkehrbringen des Messmittels sowie die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit des Messmittels.
Inverkehrbringen von Messmitteln
Das Inverkehrbringen gesetzlich geregelter Messmittel erfolgt über ein Konformitätsbewertungsverfahren oder eine nationale Zulassung und Ersteichung. Die anwendbaren Verfahren sind in den messmittelspezifischen Verordnungen des EJPD festgelegt.
Kontrolle von Messmitteln
Das METAS und die kantonalen Vollzugsbehörden sind für die Kontrolle der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eingesetzten, gesetzlich geregelten Messmittel zuständig. Dabei soll sichergestellt werden, dass Messmittel die nötige Messsicherheit und Qualität aufweisen sowie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Taxameter
Taxameter dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vorgegebene technische Anforderungen erfüllen. Zudem müssen sie periodisch auf ihre Messgenauigkeit überprüft werden. Das legt eine Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fest.
Nanopartikelmessgeräte
Seit dem 1. Januar 2023 ist das METAS für die Eichung von Nanopartikelmessgeräten zuständig. Alle Geräte, die offizielle Messungen durchführen, müssen jährlich geeicht werden. Die jährliche Wartung muss zuvor durchgeführt und das Anmeldeformular ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Faktenblatt.